Wirtschaftsausschuss
Wirtschaften in sozialer Verantwortung
In Folge der 1961 eingeführten Erfolgsbeteiligung ergab sich auch die Notwendigkeit, die Belegschaft über die jeweilige Ertragssituation zu informieren. Deshalb wurde 1969 ein Wirtschaftsausschuss mit drei Arbeitnehmer- und 4 Arbeitgebervertretern gebildet. Seit 1973 ist dieses Gremium paritätisch besetzt ist. Fünf der zehn Mitglieder sind ArbeitnehmervertreterInnen, die vom Betriebsrat entsandt werden. Die fünf Arbeitgebervertreter sind der Geschäftsführer und vier Abteilungsleiter, die vom Geschäftsführer bestimmt werden. Den Vorsitz hat der Geschäftsführer oder sein Stellvertreter. Jedes Mitglied ist in seinen Entscheidungen unabhängig. Der Wirtschaftsausschuss ist das höchste Beschluss- und Kontrollorgan für alle Unternehmen der Hoppmann-Gruppe.
Der Wirtschaftsausschuss wird von der Geschäftsleitung laufend über die Entwicklung der Unternehmensgruppe informiert. Wenn es nicht im Ausnahmefall ausdrücklich anders beschlossen wird, ist es erwünscht, dass der Wirtschaftsausschuss seine Informationen an die Belegschaft weitergibt.
Der Wirtschaftsausschuss prüft die monatliche Erfolgsrechnung und genehmigt den jeweiligen Jahresabschluss. Er berät und beschließt über alle wichtigen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Unternehmensgruppe. Wichtige Angelegenheiten in diesem Sinne sind z.B. Verkaufs- und Investitionsplanungen, Investitionen über € 30.000,-, die Beteiligung an anderen Firmen oder sonstige Vorgänge, die die Interessen der Mitarbeitenden wesentlich berühren könnten. Vereinfacht kann festgestellt werden, dass die Mitbestimmung praktisch in allen Fällen zum Tragen kommt, die einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf und auf die betriebsinterne Situation nehmen könnten. Außerdem bietet der Wirtschaftsausschuss ein Forum für alle darüber hinaus gehenden Fragen und Themen, die von den einzelnen MigliederInnen vorgebracht werden.
Die weitgehenden Befugnisse des Wirtschaftsausschusses werden auch daran deutlich, dass eine Reihe von Entscheidungen auf Gesellschafterebene erst dann wirksam werden kann, wenn auch der Wirtschaftsausschuss den Beschlüssen zustimmt. Dies gilt z.B. für die Bestellung oder Abberufung des Geschäftsführers und der Prokuristen oder die Änderung des Gesellschaftervertrags.
Für den Fall einer Pattsituation bei Abstimmungen beruft die alleinige Gesellschafterin, die Hoppmann Stiftung Demokratie im Alltag, auf Antrag der Geschäftsleitung oder des Betriebsrates eine neutrale Person. Unter deren Leitung wird der Entscheidungsprozess noch einmal aufgenommen und zu einem Ende geführt, wobei mit einfacher Mehrheit entschieden wird. Im ungünstigsten Fall gibt die Stimme des Neutralen den Ausschlag.
Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses hat sich bislang stets als ausgesprochen fruchtbar erwiesen. Alle wichtigen geschäftlichen Entscheidungen wurden dort gefällt, entweder in den ordentlichen Sitzungen, die jeden Monat einmal stattfinden, oder bei dringlichen Anlässen in ausserordentlichen Sitzungen. Die meisten Beschlüsse kamen nach gründlicher Diskussion in Übereinstimmung zustande. Bei den wenigen Mehrheitsbeschlüssen ging die Stimmverteilung quer durch die Fraktionen. Der wirtschaftliche Erfolg bestätigt die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsausschusses. Auch in Krisenzeiten hat sich die Zusammenarbeit bewährt. Gerade dann zeigte sich der Wert regelmäßiger Informationen und betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hin und wieder beklagen sich die ArbeitnehmervertreterInnen über einen Informationsvorsprung der Abteilungsleiter bzw. darüber, dass die Information durch die Geschäftsleitung erst erfolge, wenn bestimmte Vorklärungen schon erfolgt sind. Auch wenn diesem Problem nicht leicht beizukommen ist, so wird es aber dennoch sehr ernst genommen. Die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen bewiesen in den langen Jahren der Mitarbeit ein hohes Mass an „unternehmerischer“ Verantwortung und ein starkes Interesse an einer langfristig positiven Entwicklung des Unternehmens.