Grundsätze für Demokratie am Arbeitsplatz
Manche vertreten die Ansicht, die Demokratie habe vor dem „Fabriktor“ aufzuhören. Die meisten haben sich damit, wie mit einer naturgegebenen Tatsache, abgefunden. Es sieht so aus, als ob Bürgerinnen und Bürger nur im Privatleben voll Mensch sein dürften. Wir aber wollen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unternehmen als mündige Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Um dies zu realisieren, sind – in Anlehnung an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – folgende Grundsätze für Demokratie am Arbeitsplatz entstanden:
1) Das Unternehmen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine wirtschaftliche und eine soziale Verantwortung. Sie engagieren sich für ein gutes Betriebsergebnis ebenso wie für ein menschliches Miteinander und soziale Gerechtigkeit im Betrieb.
2) Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Vorgesetzte begegnen einander mit Respekt vor der Person der / des anderen. Sie verhalten sich gegenseitig so, wie sie es vom anderen auch erwarten.
3) Der gesundheitliche Schutz und die Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz werden ernst genommen.
4) Auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen wird alles versucht, um Entlassungen zu vermeiden.
5) Freie Meinungsäußerung darf nicht zu persönlichen Nachteilen führen.
6) Fachliche und persönliche Weiterbildung gehören zusammen und werden gefördert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mitdenken und mitreden sollen, müssen auch über entsprechende soziale Fähigkeiten verfügen.
7) Der Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird so weit wie möglich Raum gegeben.
8) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Recht auf Information, Anhörung und Mitsprache, in besonders geregelten Fällen auf Mitbestimmung. Die Entscheidungen der Geschäftsleitung unterliegen so einer Kontrolle durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
9) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über ihre Entlohnung hinaus am Erfolg des Unternehmens beteiligt.
10) Das neutrale Kapital gehört niemanden persönlich und nutzt allen: Das Unternehmen wird in seinem Bestand gesichert; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Arbeitsplatzsicherheit; die Gesellschaft profitiert von der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung.
11) Die Ziele des Umweltschutzes nehmen einen hohen Rang ein.
12) Die Realisierung einzelner dieser Grundsätze bedarf besonderer Absprachen oder schriftlicher Regelungen, die unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuarbeiten sind.
Ein rundes System
Die Beteiligung der Mitarbeiter bei Hoppmann weist vier Elemente auf, die zusammen ein rundes System bilden. Weiterlesen